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Angelika Flynn

Die sogenannte „Tauchtauglichkeitsuntersuchung“ sollte von speziell ausgebildeten Taucherärzten durchgeführt werden. Der Untersuchungsgang wurde von der EUBS (European Underwater and Baromedical Society – www.eubs.org) standardisiert.

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung in meiner Ordination beinhaltet:

  1. Anamnese = Befragung: Ziel der Anamnese ist es eventuelle Ausschlusskriterien für das Tauchen zu erfassen
  2. Status = körperliche Untersuchung: insbesondere HNO, Herz, Lunge, Gebiss, Beweglichkeit, Psyche
  3. EKG: elektrische Untersuchung des Herzens
  4. Lungenfunktionstest
  5. Ausstellung eines international gültigen Tauchtauglichkeits-Zeugnis, für Sporttaucher mit einer Gültigkeit von 1-3 Jahren; Zusätzliche Dokumentation der Untersuchung im Logbuch
  6. Dauer der Untersuchung: 45-60min
  7. Weitergehende Untersuchungen sind abhängig von eventuell vorbestehenden Erkrankungen

Mitzubringen wenn vorhanden: medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Röntgenuntersuchung der Lunge, Blutbefunde), Ihre persönlichen Medikamente, Impfpass bei reisemedizinischer Beratung

Kosten: Die Kosten der Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung getragen. Ausnahme: Sie benötigen Tauchen im Rahmen Ihres Studiums - dann übernimmt die Kosten die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA); Die Kosten der Tauchtauglichkeitsuntersuchung können mit einer privaten Krankenversicherung rückverrechnet werden.

Kosten in €:

Erstuntersuchung: 90,-
Auffrischungsuntersuchung nach 2 Jahren 50,-
Reisemedizinische Beratung + Impfungen 50,-

(excl. Impfstoffe)

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